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Zensus 2022 Gebäude Daten

Lösungen

Zensus 2022 – Softwarelösungen für Wohnungs­unternehmen

Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 besteht für Wohnungsunternehmen eine Auskunftspflicht. Seit Sommer 2019 sind ausführliche Listen mit Daten zu Wohnungsbestand und Wohnsituation der Haushalte elektronisch zu übermitteln. Softwarelösungen von Aareon unterstützen Sie dabei.

Achtung: Zensus 2021 wurde auf 2022 verschoben

Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wurde der für 2021 geplante Zensus auf das Jahr 2022 verschoben. Das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes wurde am 9. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 10.12.2020 in Kraft getreten.

Als neuer Stichtag wurde der 15.05.2022 festgelegt – bis dahin müssen die Daten vorliegen.

Wohnungszählung

Im Rahmen des Zensus 2022 werden nach der Erhebung 2011 erneut Daten zu Bevölkerung, Gebäude- und Wohnungsbestand sowie zur Wohnsituation der Haushalte gesammelt und ausgewertet. Die Durchführung der Erhebung liegt bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder in Deutschland. Für alle Eigentümer und Verwalter sowie sonstigen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten von Gebäuden und Wohnungen bedeutet die Wohnungszählung, dass sie zum Stichtag im Jahr 2022 eine Reihe von elektronischen Daten zu ihrem Bestand oder dem durch sie verwalteten Bestand zu übermitteln haben. Bereits im Sommer 2019 ist eine erste kompakte Bestandsliste mit Informationen zu den verwalteten Immobilien zu liefern. Damit die Wohnungsunternehmen ihre Auskunftspflichten im Rahmen des Zensus 2022 zu allen vorgegebenen Terminen erfüllen können, bietet Aareon entsprechende Softwarelösungen an.

Welche Daten werden im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung zum Stichtag des Zensus im Mai 2021 erhoben?

Merkmale Gebäude

Merkmale Wohnung

Art des Gebäudes
(Wohngebäude; Geschäftshaus mit Wohnung; Wohnheim; …)
Art der Nutzung
(von der Eigentümerin oder vom Eigentümer bewohnt; vermietet; leer stehend; …)
Eigentumsverhältnisse
(Privatperson; WEG; Wohnungsunternehmen; …)
Fläche der Wohnung
Gebäudetyp
(freistehend; Doppelhaus; gereiht; …)
Zahl der Räume
BaujahrNamen von bis zu zwei Bewohnern
Zahl der WohnungenZahl der Bewohner
Heizungsart
(Fernheizung; Zentralheizung; Etagenheizung; …)
Darüber hinaus werden die Anschrift des Gebäudes bzw. der Wohnung sowie Namen und Anschrift des Auskunftspflichtigen erfasst.

(unter Vorbehalt bis Zensus-Gesetz 2021 vorliegt)

Die erste Datenlieferung der Großeigentümer umfasst die Übermittlung der Bestandslisten. Diese enthalten die Anschriften aller Gebäude und Wohnungen im Bestand der Wohnungsunternehmen sowie Merkmale zum Eigentumsstatus (zum Beispiel Eigentum, WEG-geteilt oder verwaltet).

Eine Datensatzbeschreibung mit Erläuterungen ist unter der folgenden Internetadresse hinterlegt: → https://erhebungsdatenbank.estatistik.de/

Anforderungsgemäße Datenübermittlung per Knopfdruck – einfach und effizient

Alle ERP-Systeme von Aareon bieten Ihnen die Möglichkeit, eine anforderungsgemäße Bestandliste zur Übermittlung an das jeweils zustände Statistische Amt zu erstellen. Darüber hinaus bietet Aareon für jedes System Komfortlösungen an, die dafür sorgen, dass die Aufgabe so einfach und ressourcenschonend wie möglich von der Hand geht.

Für den Zensus 2022 stellen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder mit dem Online-Meldeverfahren → CORE eSTATISTIK.core ein webbasiertes Standardverfahren kostenfrei bereit.

Ausführliche Informationen zum Zensus 2022 erhalten Sie auf den Seiten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder:

→ www.zensus2022.de

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