Informationen im Rahmen der Grundsteuerreform
Bleiben Sie auf dem Laufenden zur Datenmeldung, zu wichtigen Stichtagen und Aareon-Lösungen, die Sie bei der Informationsbereitstellung unterstützen. Für Kunden unserer ERP-Systeme steht ab sofort das Grundsteuer-Interaktions-Tool zur Verfügung.
Das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) wurde durch den Bundesrat am 8. November 2019 beschlossen. Mit einer Übergangsfrist bis 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer fällig. Eine Öffnungsklausel ermöglicht es den Ländern, vom Bundesmodell abzuweichen und eigene Grundsteuermodelle (Landesmodell) zu gestalten.
Diese Bundesländer folgen dem Bundesmodell
Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Die erste Hauptfeststellung der neuen Grundstückswerte erfolgt mit Stichtag 1. Januar 2022. Für Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft entsteht durch die Reform teilweise ein erheblicher Aufwand, da seitens der Steuerbehörde eine Vielzahl an Informationen zur Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide benötigt wird und diese Daten zunächst zusammengetragen werden müssen. Die eigentliche Meldung erfolgt dann im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022.
Im engem Austausch mit dem GdW, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., schafft Aareon eine Lösung zur Bereitstellung und Meldung der Daten.
Diese Bundesländer verfolgen ein eigenes Landesmodell
Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Hamburg, Niedersachsen.
Informationsbereitstellung nach der neuen Grundsteuerregelung
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